Enteignungen 1939
Am 28. Februar 1939 wies der Landrat die Bürgermeister an: „Eine Verschleuderung des jüdischen Besitzes ist nicht erwünscht, da sonst in vielen Fällen die Juden der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen. Andererseits bleibt es natürlich dem Käufer unbenommen, den Kaufpreis so weit als möglich herab zudrücken. Da jedoch das Reich kein Interesse an der Bereicherung Einzelner hat, wird in Fällen grober Unterbewertung eine Ausgleichsabgabe erhoben“.
In einem weiteren Schreiben untersagt er den Bürgermeistern, den Juden Bescheinigungen über Sachbeschädigungen anlässlich der „Judenaktion“ am 9. November 1938 auszustellen, „da zu befürchten ist, daß die Bescheinigungen von den Juden nach ihrer Auswanderung im Ausland zu staatsfeindlichen Zwecken verwendet werden“.
Die „ethnische Säuberung“ war Ende 1939 vollendet, Büdingen war „judenfrei“.