Schlossgasse/-platz

Betritt man die Altstadt von der Mühltorbrücke aus, zweigt am „Steinernen Haus“ die Schlossgasse von der Straße Altstadt ab. In der Schlossgasse, die zum Schlossplatz und zum Haupteingang  des Schlosses führt, stehen einige der ältesten Gebäude Büdingens. Jedes dieser Häuser ist für sich schon sehenswert, in ihrer Geschlossenheit wirken sie umso eindrucksvoller.

Dr. Walter Nieß:
Die „Schlossgasse“, ehemals „Lange Burggasse“ genannt
Betrachtet man die verschiedenen Stadtteile von Büdingen - die Altstadt, die Neustadt und die Vorstadt - hinsichtlich ihrer sozialen Stellung im Gemeinwesen, so wird schnell deutlich, dass sich neben der ehemaligen Wasserburg, dem späteren Schloss, in der Schlossgasse die reichsten Familien der Ursiedlung niedergelassen haben. Dies findet seinen Niederschlag auch in der Bausubstanz der dortigen Wohnsitze. Hier liegen ursprünglich die Wohnsitze der Vasallen der Dynasten der Herrschaft Büdingen und später der Ysenburgischen Familien. Sie werden die „Burgmannen“ genannt.
Diese erhalten von ihrem Lehensherrn eine Vergütung, wozu man auch den Wohnsitz in der „Langen Burggasse“ zählen muss, dazu Naturalien wie Lebensmittel und später Entlohnung in Geld. Dafür versehen sie den Ritterdienst in der Burg, insbesondere den Wach- und Bereitschaftsdienst zur eventuellen Verteidigung der Burgbewohner. So sind sie in Situationen von Gefahr gefragt. Dann treten sie mit ihren Knechten in der vorab festgelegten Ausrüstung und Bewaffnung an, um das Eigentum und die Interessen der Herren von Büdingen und später deren Erben, der Herren und Grafen von Ysenburg-Büdingen, zu schützen. Viele von ihnen stammen ursprünglich aus dem fränkischen Uradel und sind oft noch mit den kaiserlichen Lehnsherren, den Herren von Büdingen, die man heute als Dynasten bezeichnet, verwandt und verschwägert.
Noch bei der Reformation, die Büdingen erst 1543 erreicht, machen einige Burgmannen-Familien diese Verbindungen geltend, als man daran geht, die alten religiösen Stiftungen aus dem Besitz der Kirchen und Klöster an die ursprünglichen Stifter zurückzuführen. Sie machen alte Eigentumsrechte geltend, die auf Reichsgutbesitz zurückzuführen sind. Man unterlässt dann allerdings die Rückgabe des Kirchengutes an diese „Altbesitzer“ und schafft neue Stiftungen (z.B. die Präsenz), die man mit diesem alten Kirchengut ausstattet, um Kirchen und Schulen zu unterhalten. Nach Ausschaltung des katholischen Mainzer Erzbischofs, der seit Einführung des Christentums für diese Kosten aufgekommen war, sind diese nunmehr auf die abgespaltene „Reformierte Kirche“ übergegangen. Die reformierten Pfarrer und Prediger und die Schulen müssen bezahlt werden, so können diese klerikalen Stiftungserträge der Allgemeinheit wieder zugutekommen.
Wir finden in der Schlossgasse den wohl ältesten und wertvollsten Baubestand der Altstadt Büdingens. Man stellte bisher zwölf Burgmannenhäuser fest. Diese zeigen sich zum Teil noch in Resten der alten Form eines „Festen Hauses“ mit Nebengebäuden, weitgehend mit einer Wehrmauer umgeben und bieten somit ein Schutzpotential für die Bewohner des Anwesens und der dahinter liegenden Burg. Diese Bauwerke sind also Festungen für sich und haben oft einen burgähnlichen Charakter. Durch ein umfangreiches Torbauwerk abgeschlossen, können sie in Kriegszeiten als Einzelobjekte verteidigt werden. Heute werden solche Anwesen in der Bauforschung auch als „fränkische Hofreiten“ bezeichnet.
Ein großer Teil ihrer Besitzer mag sich aus der niederadeligen Forstbeamtenschaft des Büdinger Reichswaldes, den „reitenden Förstern“, rekrutiert haben. Ursprünglich versehen sie neben dem Forstdienst, unter der Führung des in Gelnhausen ansässigen Reichsforstmeisters, eine Doppelfunktion als Burgmannen und Sicherheitsdienst der Wasserburg. Ihre Büdinger Wohnsitze unterscheiden sich deshalb wesentlich von den übrigen Bürgerhäusern der Stadt.
Die Bausubstanz der Schlossgasse wird mit der Zeit dem Wandel in den Erfordernissen und dem notwendigen Fortschritt angepasst, wobei die Familie der Herrn und Grafen von Ysenburg anscheinend den Anfang macht, indem sie um 1611/16 den Sitz des Forstmeisters und zweier weiterer Burgmannen direkt vor dem Schloss für den Bau des Marstalls beseitigen lässt, der für die zahlreichen Pferde benötigt wird.
Im rückwärtigen Teil dieses Geländes, vielleicht dem Gartenland der ehemaligen Burgmannensitze, errichtet man als Versorgungsteil für die Burg weitere Stallanlagen und einen Scheunenriegel für die Vorratshaltung. Diese Bauwerke liegen entlang der südöstlichen Verteidigungsanlage der ersten Büdinger Siedlung.
Die Wohnanlagen der Burgmannen werden später auch als „Büdinger Freyhäuser“ bezeichnet. Sie haben bei ihrer Gründung gewisse Rechte. Zu nennen sind dabei die Bau- und Brennholzversorgung, das Recht zur freien Schweinemast und zum Vieheintrieb in die Waldweiden des Büdinger Waldes, nicht zuletzt eine bedingte Abgabenfreiheit von Umlagen und Steuern. Dies alles muss man als Entgelt für ihre Dienste ansehen. Viele dieser Freyhäuser können ihre Rechte lange Zeit bewahren, obwohl sie ihre ursprüngliche Bestimmung und Funktion schon lange verloren haben. Neben adeligen Familien, die an diesen Burgmannen-Gehöften festhalten, kommen solche Freyhäuser durch Vererbung oder Aussterben der Familien oder Umdisponierung durch die Grafen auch in bürgerliche Hände, was oft mit baulichen Veränderungen einher geht und die frühere Benutzung dadurch kaum noch erkennen lässt.
Die Burgmannen in Büdingen sind von Seiten der Herrschaft vertraglich in Form eines Lehens mit ihrem Amt betraut, was geringere Adelige gerne als berufliche Existenz anstreben. Dies ist oft die einzige Möglichkeit für die nachgeborenen Söhne, eine standesgemäße Position mit entsprechendem Auskommen zu erlangen. Nur so können viele den Lebensstandard eines adeligen Ritters bestreiten. Die in Büdingen in dieser Form nachweisbaren Familien sind nach Simon (I. S. 239 ff.) im „Büdinger Lehenshof“ aufgeführt, in dem über 70 Familien genannt werden. Aus diesen ragen die Familien von Lauter, von Büdingen, von Buches, von Glauberg, von Selbold und andere Wetterauer Adelige durch ihre besonders verantwortungsvollen Positionen und die Häufigkeit und Verpflichtungsdauer in Ysenburgischen Diensten hervor. In ihnen muss man die ursprünglichen Bewohner der „Langen Burggasse“ sehen. Die heutige Benennung der Gehöfte deckt sich allerdings nicht mehr mit ihren ursprünglichen Besitzernamen oder gar Erbauern, weil viele Familien oft sehr früh durch kriegerische Ereignisse ausstarben.

Quelle: Dr. Walter Nieß: Die Büdinger Altstadt, Büdinger Häuserbuch III. Band, Geschichtswerkstatt Büdingen 2009.

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