2. Phase 1935 – 1938 Nürnberger Gesetze und Konsequenzen
15. September 1935: Verabschiedung der Nürnberger Gesetze, Reichsbürgergesetz, Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre auf dem Reichsparteitag in Nürnberg.
Mit den Nürnberger Gesetzen – auch Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze – gaben die Nationalsozialisten ihrer antisemitischen und rassistischen Ideologie die juristische Grundlage.
Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Es sollte der „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen. Verstöße wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und mit Gefängnis bedroht. Eine wenig später erlassene Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus.
Reichsparteitag 1935, Großer Appell der SA, SS und des NSKK
Quelle: NAID 558778
17. August 1938: Einführung der Zusatz-Vornamen „Israel“ bzw. „Sara“
Sofern sie nicht ohnehin bereits von den Nationalsozialisten als „typisch jüdisch“ eingestufte Namen trugen, mussten sie zusätzlich den Vornamen „Israel“ oder „Sara“ in ihren Pass eintragen lassen.
5. Oktober 1938: Die Kennzeichnung aller Reisepässe von Juden mit „J“ Abhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes konnte dies die Ablehnung der Einreise bedeuten.
Kennkarte für Ferdinand Frank (geb. 24. Februar 1870 in Düdelsheim), gestorben in Mainz am 18. Februar 1941.
Quelle: alemannia-judaica.de
Weitere gesellschaftlicher Ausgrenzungen
1936
- Kinderreiche jüdische Familien erhielten keine staatlichen Beihilfen mehr
- Juden nicht mehr als Leiter oder Pächter von Apotheken zugelassen
- Jüdische Lehrer durften keinen Privatunterricht an „deutschblütige“ Schüler erteilen
1937
- Juden durften nicht mehr promovieren
1938
- Juden mussten ihre Vermögen anmelden
- Jüdische Gemeinden wurden von Religionsgemeinschaften zu privaten Vereinen herabgesetzt
- Juden und Nichtjuden mussten in Krankenhäusern getrennt werden
- Jüdische Ärzte durften nur noch Juden behandeln
- Jüdische Rechtsanwälte durften nur noch jüdische Klienten vertreten
- Weitere Berufsverbote für Juden.