1. Phase 1933 – 1935 Erste Maßnahmen gegen Juden 

1. April 1933: Boykott jüdischer Geschäfte
Als „Judenboykott“ bezeichneten die Nationalsozialisten den Boykott jüdischer Warenhäuser, Geschäfte, Banken, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. Damit nahm die Regierung erstmals eine reichsweite, gezielt nur gegen sie gerichtete Maßnahme in Angriff. Am Abend des 1. April brach die NS-Führung den Boykott ab und ließ ihn auch wegen der Passivität der Bevölkerung nicht wie geplant nach drei Tagen fortsetzen, sondern erklärte ihn am 4. April offiziell für beendet.

SA-Mann und SS-Mann beim Kleben eines Schilds mit der Aufschrift „Deutsche! Wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!“ an das Schaufenster eines jüdischen Geschäfts
Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-14468 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Ab Frühjahr 1933: Errichtung erster KZ
Unter dem Begriff Konzentrationslager (KZ) versteht man die Arbeits- und Vernichtungslager des NS-Regimes.
Die Konzentrationslager dienten

  • der Ermordung von Millionen Menschen,
  • der Beseitigung politischer Gegner,
  • der Ausbeutung durch Zwangsarbeit und
  • medizinischen Menschenversuchen.

Das Lagersystem war ein wesentliches Element der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Es wurden dort auch Kommunisten, Sozialisten, Systemkritiker, Sinti und Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, geistig Behinderte und angebliche „Asoziale“ ermordet.

Sklavenarbeiter im KZ Buchenwald nahe Weimar; viele waren an Unterernährung gestorben, als U.S. Truppen das Lager betraten. Aufnahme 5 Tage nach der Befreiung.
Quelle: U.S. Defence Visual Information Center, image #HD-SN-99-02764; NARA image ARC #535561, file #208-AA-206K(31).

7. April 1933: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums – „nichtarische“ Beamte werden entlassen
Dieses Gesetz erlaubte den Nationalsozialisten, jüdische und politisch missliebige Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Damit erreichte man die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes.
Die Bedeutung dieses Gesetzes reichte weit über den öffentlichen Dienst hinaus auf Berufe wie Ärzte, Notare und Anwälte. In den betreffenden Berufsverbänden wurde der „Arierparagraph“ eingeführt, der „nicht-arische“ Mitglieder ausschloss.

25. April 1933: Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen
Die Anzahl der jüdischen Schüler höherer Schulen und Studenten wurde auf 1,5 % begrenzt.

22. September 1933: Reichskulturkammer-Gesetz verbot jüdische Kulturarbeit
Durch den „Arierparagraphen“ verloren über 1000 Künstler, die an öffentlichen Bühnen tätig waren, ihre Stellung.

 

Zunahme gesellschaftlicher Ausgrenzungen

1933

  • Jüdische Ärzte durften nicht mehr für Krankenkassen arbeiten

1934

  • Ausschluss von Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Anwälte und Apotheker
  • Reichserbhofgesetz: Bauer konnte nur sein, wer „deutscher Staatsbürger, deutschen oder stammesgleichen Blutes und ehrbar“ war

1935

  • Zutrittsverbote für Kinos, Schwimmbäder, Parkanlagen, Kurorte, Gaststätten
  • Jüdische Künstler wurden im Reichsverband jüdischer Kulturschaffender zwangserfasst.

Diese erste Welle massiver Ausgrenzung und Unterdrückung veranlasste vor allem politisch verfolgte und jüngere Juden zur Auswanderung.