Ausschreitungen am 06. April 1935

Als sich der Angeklagte in den späten Abendstunden des 06. April 1935 nach einem Gasthausbesuch mit zwei Begleitern auf dem Heimweg befand, begegnete er auf dem Marktplatz dem jüdischen Bürger Salomon. Der Angeklagte rief Salomon zu: „Hände hoch!“ Salomon nahm mit Recht an, bei einer Weigerung geschlagen zu werden. Er kam deshalb der Aufforderung nach und folgte dann weisungsgemäß dem Angeklagten und seinen beiden Begleitern bis vor die nahe gelegene Polizeiwache, wo er sich eine Durchsuchung seiner Taschen nach Waffen durch einen Polizeibeamten gefallen lassen musste. Der Angeklagte gibt zu, dass sein Vorgehen völlig unveranlasst gewesen ist.

Der Angeklagte Silhardt hat sich durch dieses Verhalten einer Nötigung ...schuldig gemacht. Er hat den jüdischen Bürger durch stillschweigende aber doch erkennbare Drohung mit körperlicher Misshandlung dazu genötigt, die Hände hoch zu nehmen und mit vor die Polizeiwache zu folgen … Straferschwerend ist die feige Gesinnung des Angeklagten ins Gewicht gefallen. Letztlich hat auch er durch sein Verhalten zu der wachsenden Rechtlosigkeit der jüdischen Bürger in Deutschland beigetragen. Eine Geldstrafe von 200,– DM erscheint angemessen und ausreichend.

Aus den Gerichtsakten zu den Ausschreitungen am 06. April 1935

 

Quelle: Zur Geschichte und Kultur der Juden in Büdingen
Willi Luh, Büdinger Geschichtsverein, 2013²
(Erstveröffentlichung: Büdinger Geschichtsblätter Band XVII, 2001)